Eine Verfügung, mit der für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit vorgesorgt wird und mit der vor allem Vorgaben zum zu benennenden Betreuer erfolgen. Es wird dann im Fall der Betreuungsbedürftigkeit vom Gericht ein Betreuer bestellt, wobei das Betreuungsgericht grundsätzlich an die Festlegungen gebunden ist.